Jahrhunderterrungenschaft AHV stabilisieren: Ja zu 65/65

An der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten vom 22. Juni 2022 sagte Pro Senectute Ja zur AHV 21. Ziel dieser Reform ist es, die AHV vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für die nächsten Jahre finanziell zu stabilisieren. Mit diesem Schritt kann die AHV ihr Generationenversprechen wieder glaubhaft machen.

29. Juni 2022

Das System der Altersvorsorge und die Arbeit von Pro Senectute sind eng verbunden. Pro Senectute wurde am 23. Oktober 1917 in Winterthur gegründet – mitten in der durch den Ersten Weltkrieg hervorgerufenen sozialen Not. Die Stiftung engagierte sich seither durch konkrete Hilfe an bedürftige ältere Menschen und durch ihren Einsatz für die Schaffung einer gesetzlichen Altersvorsorge gegen die Altersarmut. Auch dank unermüdlichen Anstrengungen von Pro Senectute erhalten ältere Menschen seit dem Jahr 1948 eine Rente der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV.

Mehr als eine Reform: Ein Generationenversprechen

74 Jahre später steht die AHV aufgrund der demografischen Entwicklung vor grossen Herausforderungen. Am 25. September 2022 kommt deshalb die Reformvorlage AHV 21 zur Abstimmung. Es geht dabei auch um die Sicherung und Weiterführung des Generationenvertrags, einer Jahrhunderterrungenschaft. Vor diesem Hintergrund haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 24 kantonalen und interkantonalen Pro Senectute Organisationen anlässlich ihrer Konferenz am 22. Juni 2022 beschlossen, die Vorlage AHV 21 zu unterstützen. Folgende Gründe sprechen für ein Ja:

  • Die AHV muss aufgrund der demografischen Entwicklung finanziell stabilisiert werden. Mit der Angleichung des Rentenalters und der Erhöhung der Mehrwertsteuer sichern wir die Finanzierung der AHV bis ins Jahr 2030.
  • Die AHV muss ihr Generationenversprechen glaubhaft darlegen, das heisst, ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung langfristig für jede und jeden in der Schweiz erfüllen.
  • Die zwingend notwendigen Ausgleichsmassnahmen, von denen insgesamt neun Jahrgänge profitieren, stellen sicher, dass die betroffenen Frauen der Übergangsgeneration durch die Angleichung des Rentenalters finanziell nicht benachteiligt werden.
  • Die grossen Unterschiede bei den Renten der Männer und Frauen sind auf die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, zurückzuführen. Die 2. Säule muss die strukturelle Benachteiligung der Frauen beseitigen, indem tiefere Löhne sowie Teilzeitarbeit zukünftig berücksichtigt werden. Auch zur Beseitigung der Lohnunterschiede sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich.
  • Die Reform AHV 21 ist nur ein erster Schritt. Die AHV muss den gesellschaftlichen Veränderungen künftig besser Rechnung tragen. Konzepte wie die Lebensarbeitszeit und eine weiter ausgebaute Flexibilisierung bei Vorbezug und Aufschub der Rente, bei Weiterarbeit über das Pensionsalter hinaus und bei Frühpensionierungslösungen in den entsprechenden Branchen müssen weiterentwickelt werden.

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