Chronik Pro Senectute

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Die Publikation «Chronik Pro Senectute - Von der Alterspflege zur umfassenden Unterstützung im Alter» fasst die Geschichte von Pro Senectute leicht überschaubar zusammen.

2.0 M
Titelseite Chronik Pro Senectute

Verstehen wer wir sind

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  • Sammlungsplakat 1921
  • Sammlungsplakat 1934

Seit über 90 Jahren im Dienst älterer Menschen

Pro Senectute wurde am 23. Oktober 1917 in Winterthur gegründet – mitten in der durch den ersten Weltkrieg hervorgerufenen sozialen Not, die auch viele ältere Menschen traf. Unter dem Patronat der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft schufen zehn engagierte Persönlichkeiten die Stiftung «Für das Alter / Pro Senectute».

 

Sie wollten etwas gegen die Alterarmut tun: durch konkrete Hilfe an bedürftigen Menschen und durch ihren Einsatz für die Schaffung einer gesetzlichen Altersvorsorge. Pro Senectute hat seit diesen Anfängen einen wichtigen Teil der schweizerischen Sozialpolitik des 20. Jahrhunderts mitgeprägt.

Einführung der AHV

Das Jahr 1948 bildet eine wichtige Zäsur in der Geschichte von Pro Senectute: Dank der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung erhielten die älteren Menschen erstmals einen Rechtsanspruch auf Existenzsicherung.

 

Pro Senctute wurde deshalb aber nicht überflüssig. Die frühen AHV-Renten fielen damals noch äusserst bescheiden aus. Die Zuschüsse von Pro Senectute für viele alte Menschen in knappen wirtschaftlichen Verhältnissen blieben dringend notwendig.

 

Die Stiftung konnte jetzt auch andere wichtige Aufgaben anpacken. Sie entwickelte sich zu einer vielseitigen Fach- und Dienstleistungsorganisation. Die Beratungsangebote und Dienstleistungen der Stiftung wurden nach und nach auf- und ausgebaut.

Finanzielle Unterstützung

Der Bund schuf mit Subventionen die finanzielle Basis für die Weiterentwicklung der Stiftung. Pro Senectute konnte aber auch auf die Unterstützung der Bevölkerung durch Spenden und Legate zählen.

 

Mit der 9. AHV-Revision im Jahr 1979 wurde das AHV-Gesetz um einen Altershilfeartikel erweitert (Art. 101bis AHVG). Dieser machte es möglich, über die AHV kollektive Leistungen zu finanzieren. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zum Aufbau eines tragfähigen Alterhilfenetzes in der Schweiz geleistet. Dieser Beitrag wird heute durch Leistungsverträge zwischen dem Bund und Pro Senectute geregelt.

Die Zukunft

Altersarmut, wie sie noch bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein vorherrschte existiert heute dank dem Ausbau des Sozialstaats nicht mehr. Dennoch gibt es immer noch ältere Menschen, die trotz AHV und Ergänzungsleistungen mit sehr knappem Budget leben müssen. Seniorinnen und Senioren in unserem Land benötigen neben finanzieller Sicherheit auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsangebote und Dienstleistungen.

 

Pro Senectute richtet ihre Tätigkeit am Wohl, der Würde und der Rechte älterer Menschen aus. Sie setzt sich für eine solidarische Gesellschaft ein, in der alle Generationen ihren Beitrag zum Zusammenleben leisten. Das Engagement der Stiftung Pro Senectute ist deshalb auch in Zukunft nötig.